Christian Münster, Am Daubhaus 9, 55276 Oppenheim - im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt - erbringt alle vereinbarten Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Die AGB sind somit jeweils Bestandteil des Vertrags. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden.
Vom Auftragnehmer erstellte Angebote sind freibleibend und können bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich durch Annahme des Angebots.
Es gelten die durch die Annahme des Angebots vereinbarten Preise. Gemäß §19 UStG kann keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Sofern nicht anders im Auftrag vereinbart, entsteht der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend Teilzahlungen zu verlangen.
Die Vergütung von Nebenleistungen bzw. nicht im Angebot aufgeführten zusätzlich erforderlichen Leistungen wird jeweils gesondert vereinbart. Sofern umfangreiche Zusatzleistungen erbracht werden sollen, erstellt der Auftragnehmer hierfür ein zusätzliches Angebot, das vom Auftraggeber wiederum schriftlich angenommen werden muss.
Alle dem Auftragnehmer entstehenden Fremdkosten und Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die zunächst erwarteten übersteigen, hat der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich auf die höheren Kosten unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Einwendungen gegen eine Rechnungsstellung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von vier Wochen nach deren Zugang gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen. Die Rechnung gilt als genehmigt und die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht.
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Fimenlogo und bereits bestehende Corporate Design Vorgaben.
Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde dem Auftragnehmer dies zu vereinbarten Zeiten ermöglichen.
Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden. Ausführungsfristen - soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden - verlängern sich automatisch um die Dauer der Verzögerung.
Im Falle eines Rücktritts eines Vertragspartners hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Fremdkosten in der jeweils nachgewiesenen Höhe.
Entsprechendes gilt im Falle der Änderung des Leistungsumfangs im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Vertrages.
Mehrkosten, die durch die Änderung entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von diesem zu tragen.
Eine Vertragskündigung ist beiden Parteien grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Der Auftragnehmer ist danach insbesondere zu einer Kündigung berechtigt, wenn
Der Auftragnehmer hat den Kunden über die Kündigung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf Informationen über den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
Unterlagen und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des Vertrages entwickelten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen. Die anderweitige Nutzung einzelner Erstellungsleistungen durch den Auftragnehmer bleibt vorbehalten (§ 31 Abs.3 UrhG). So kann eine Programmierleistung, die im Rahmen des Vertrags erbracht wurde weiter veröffentlicht werden, sofern hierdurch nicht die zuvor genannten Bestimmungen zur Verschwiegenheitspflicht beeinträchtigt werden.
Alle vom Auftragnehmer vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.
Insbesondere ist es die ausschließliche Obliegenheit des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit der Erstellungsleistungen des Auftragnmehmers überprüfen lassen, beispielsweise (aber nicht ausschließlich) in wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Hinsicht. Der Auftragnehmer vermittelt eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Damit verbundene Kosten hat der Kunde zu tragen. Der Auftragnehmer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, aufgrund gesetzlicher Vorgaben in keiner Hinsicht rechtsberatend tätig sein zu dürfen.
Der Auftragnehmer bemüht sich stets um die Einhaltung der angestrebten Termine. Das Nichteinhalten der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer.
Sofern Verzögerungen auftreten aufgrund von dem Auftragnehmer unter keinen Umständen zu vertretender höher Gewalt und/oder aufgrund nicht zu vertretender Betriebsstörungen - insbesondere in den Feldern Telekommunikationsdienste, Reiseverbindungen, Logistikdienste - haben diese keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages. Ausführungsfristen - soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart - verlängern sich automatisch um den Zeitraum der Verzögerung.
Rechnungen des Auftragnehmers sind ab Rechnungsdatum mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Gelieferte Waren (z. B. erstelltes Bildmaterial) und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Leistungen sind umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass ein von ihm geliefertes Produkt oder Projekt nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Gebrauchswert und Gebrauchstauglichkeit in der gewöhnlichen oder vertraglich vereinbarten Weise aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Der Auftraggeber anerkennt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Datenverarbeitungssystem zu erreichen. Der Auftragnehmer gewährleistet ausdrücklich nicht, dass die gelieferte Softwarelösung auf jeder Plattform lauffähig ist oder ein identisches Erscheinungsbild bietet. Dies gilt insbesondere für Internetlösungen, die browserabhängig technisch bedingt abweichende Darstellungen liefern. Auch können künftige Browser und Plattformentwicklungen nicht berücksichtigt werden.
Mängel sind schriftlich bei der Abnahme zu erfassen bzw. unverzüglich nach Entdeckung schriftlich dem Auftragnehmer zu melden.
Der Auftragnehmer hat Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der schriftlichen Mängelanzeige zu beheben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Projektabnahme bzw. Lieferung bzw. bei der abschließenden Rechnungsstellung. Die Gewährleistung entfällt komplett, sofern der Auftraggeber das Projekt und/oder Projektbestandteile sowie Server-/PC-Konfigurationen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Mangel nicht durch die von ihm oder von dem Dritten vorgenommene Änderung verursacht wurde.
Kann der Auftragnehmer wesentliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der Mängel beheben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf dieser Frist ablehne.
Nach Fristablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und eine entsprechende Minderung wegen Nichterfüllung fordern. Schadenersatz-Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
Ausdrücklich von der Gewährleistung ausgenommen sind (auch in Projekte integrierte) Programme dritter Hersteller, die ausschließlich gemäß deren Lizenz- und Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen, z. B. alle sog. Open-Source-Programme, externe Statistiken.
Der Auftragnehmer ist für die vom Kunden bereitgestellten oder selbst in das Webangebot eingebundene Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.
Nach der Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Kunden, trägt dieser selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den einschlägigen Datenschutzgesetzen genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten und Datenbeständen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden bzw. einem zu benennenden Verantwortlichen für den Datenschutz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oppenheim. Die für Oppenheim zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 13.10.2009
Dipl.-Ing. Christian Münster, Oppenheim.